Wirtschaftsauskunftei:
Die Bisnode Austria GmbH und die Bisnode D&B Austria GmbH sind zur Ausübung des Gewerbes der Auskunfteien über Kreditverhältnisse nach § 152 Gewerbeordnung „(GewO“) berechtigt. Es liegt daher im überwiegenden berechtigten Interesse dieser Unternehmen, Daten über Kreditverhältnisse sowie in diesem Zusammenhang auch über die Identität von Unternehmen und der für diese handelnden Personen zu verarbeiten und an Kunden zu übermitteln.
Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Auskünfte über die Bonität, insbesondere unter der Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und des bisherigen Zahlungsverhaltens und anderer kreditrelevanter Umstände erteilt. Die Tätigkeit umfasst die Prüfung der Richtigkeit von Identitätsdaten und Kundenangaben, Prüfung von Vertretungs- und Zeichnungsbefugnissen, Informationen über die wirtschaftliche Situation einer Person oder eines Unternehmens, Informationen über einzelne Aspekte der Kreditwürdigkeit, wie z.B. Zahlungsverhalten und Bilanzanalysen, und umfassende Bonitätsauskünfte, die Berechnung einer Ausfallswahrscheinlichkeit, die Unterstützung von Kunden bei der Betrugserkennung sowie die Unterstützung von Kunden beim Erfüllen von Compliance-Vorschriften.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben sammelt, speichert und verarbeitet Bisnode Daten zu Unternehmen und Personen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ergibt sich auch aus Art. 6 Abs. 1 lit f) Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), da die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der Bisnode Austria und derer Kunden erforderlich ist.
Marketing:
Bisnode Austria GmbH und Bisnode D&B Austria GmbH üben nach §151 GewO die Tätigkeit als Adressverlag- und Direktmarketingunternehmen aus.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben sammelt, speichert und verarbeitet Bisnode Daten zu Unternehmen und Personen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ergibt sich auch aus Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO, da die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der Bisnode Austria und derer Kunden erforderlich ist.
In den Erwägungsgründen zur DSVGO wird unter Erwägungsgrund #47 explizit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung als eine dem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet.